Mietbedingungen für den Renault Traffic
1. PREISE
• In unseren Preisen sind enthalten: Mehrwertsteuer, Haftpflichtversicherung und Reise-Assistance-Versicherung.
• Die Mietkaution beträgt 1000 €.
• Der Dieselverbrauch geht zu Lasten des Mieters; das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank übergeben und muss mit vollem Dieseltank zurückgegeben werden. Eine eventuelle Differenz geht zu Lasten des Mieters.
• Zusätzliche Kilometer zu 0,20 €/km, inkl. MwSt.
• Zur Bestätigung der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten.
• Wird das Fahrzeug nicht zum vertraglich vereinbarten Termin zurückgegeben, wird pro Tag ein Betrag in Höhe des dreifachen vereinbarten Tagessatzes berechnet.
• Der Mietpreis ist bei der Abholung zu entrichten; bei der Rückgabe des Minibusses erfolgt gegebenenfalls eine Abrechnung der überschrittenen Kilometer.
• Wird das gemietete Fahrzeug nicht gereinigt, werden 40 € in Rechnung gestellt. Die Reinigung durch den Mieter darf nicht in einer Waschanlage erfolgen; sie darf mit einem Hochdruckreiniger, jedoch nicht mit Scheuermitteln durchgeführt werden.
2. MIETDAUER
• Tag: 150 km inkl.
• Woche: 2100 km inkl.
• Zwei Wochen: 4200 km inkl.
• Mietpreis und Bedingungen für längere Zeiträume auf Anfrage.
3. VERSICHERUNG
• Das Fahrzeug verfügt über eine Standard-Haftpflichtversicherung. Auf Wunsch kann der Kunde eine Vollkaskoversicherung für 15 Euro pro Tag abschließen. Die Selbstbeteiligung hierfür beträgt 1.750 €.
• Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die auf der Versicherungskarte angegebenen Länder. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht in Ländern nutzen, in denen kein Versicherungsschutz besteht.
• Die persönlichen Gegenstände und das Reisegepäck des Fahrers und der Insassen, die sich im Fahrzeug befinden, sind nicht versichert.
• Die Versicherungsgesellschaft kann bei einem Unfall infolge von Trunkenheit oder Rauschzuständen Regressansprüche gegen den Betroffenen geltend machen.
• Die Gültigkeit der Versicherungen ist streng auf den vereinbarten Zeitraum der Bereitstellung beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Kunde sein eigener Versicherer.
4. SCHADEN
• Alle vom Mieter verursachten Schäden werden ihm in Rechnung gestellt. Es sei denn, er entscheidet sich für eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von 1.750 €.
• Im Falle einer Beschädigung oder eines Schadens am Fahrzeug erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass GP Renting Bv einen Kfz-Sachverständigen benennt, dessen Auftrag wie folgt lautet:
– die Kosten und die Dauer der Reparatur abzuschätzen
– gegebenenfalls zu entscheiden, ob es sich um normalen oder übermäßigen Verschleiß handelt.
Der Schiedsrichter ist von allen Formalitäten im Zusammenhang mit der Einhaltung des Verfahrens befreit.
5. FESTSTELLUNG DES ZUSTANDS
• Die Feststellung erfolgt im Beisein beider Parteien. Ist der Kunde nicht anwesend, wird die Feststellung von einer vom Vermieter benannten Person vorgenommen und gilt als im Beisein beider Parteien erfolgt.
6. BEREITSTELLUNG/RÜCKGABE
• Die Nutzung des Fahrzeugs darf ohne schriftliche Genehmigung von GP Renting Bv nicht verlängert werden.
• GP Renting Bv ist berechtigt, das Fahrzeug bei Nichtrückgabe zum vereinbarten Termin an jedem beliebigen Ort ohne weitere gerichtliche Schritte zurückzunehmen.
• Sollten bei der Rückgabe des Fahrzeugs Teile fehlen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
7. VORZEITIGE BEENDIGUNG
• Der Vertrag wird vorzeitig gekündigt, wenn:
– Unbrauchbarkeit infolge von Diebstahl, Brand oder Unfall
– die Nichteinhaltung einer der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden
– Insolvenzerklärung des Kunden oder Vergleich
– Weigerung der Versicherungsgesellschaft, weiterhin Versicherungsschutz zu gewähren.
8. VERWENDUNG
• Ausschließlich der im Vertrag genannte Fahrer ist berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Jede Änderung muss zuvor schriftlich vereinbart werden.
• Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, älter als 23 Jahre sein und darf nicht der Fahrerlaubnis entzogen worden sein. Das Fahrzeug darf nicht von Personen geführt werden, bei denen ein medizinisches oder rechtliches Fahrverbot vorliegt.
• Es ist verboten, mit dem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug zu schieben oder zu ziehen, an Wettbewerben teilzunehmen oder das Fahrzeug zu überladen.
• Das Fahrzeug darf nicht für den gewerblichen Personentransport genutzt werden.
• Der Kunde wird den Reifendruck sowie den Wasser- und Ölstand regelmäßig überprüfen, die vorgeschriebenen Vorschriften einhalten und das Fahrzeug stets sauber halten.
• Es ist untersagt, das Fahrzeug unterzuvermieten, zu verleihen oder als Sicherheit zu hinterlegen. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte, Ansprüche oder Anteile an dem Fahrzeug, mit Ausnahme eines Nutzungsrechts für den vereinbarten Zeitraum.
• GP Renting B.V. kann weder zivil- noch strafrechtlich für die Folgen des Verhaltens des Kunden/Fahrers haftbar gemacht werden, ebenso wenig wie für Körperverletzungen und/oder Sachschäden, die der Kunde/Fahrer seinen Mitfahrern oder Mitarbeitern infolge des Unfalls zufügen sollte.
• Alle Strafen, Bußgelder oder etwaigen Kosten jeglicher Art, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung oder eine andere gesetzliche Bestimmung anfallen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
• Bei einem Unfall oder einer technischen Störung muss der Kunde GP Renting Bv unverzüglich benachrichtigen. Ein Bericht über einen eventuellen Unfall ist dem Vermieter umgehend zu übermitteln.
• Rauchen und Haustiere sind im Fahrzeug nicht gestattet.
• Es ist strengstens untersagt, das gemietete Fahrzeug für den Transport von verbotenen Substanzen, Geräten, Drogen, illegalen Personen oder Gütern jeglicher Art zu nutzen, gemäß den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften.
• Jeder Verstoß, der zur Beschlagnahme des gemieteten Fahrzeugs führt, hat für den verstoßenden Mieter unwiderruflich zur Folge, dass er dem Vermieter eine Entschädigung in Höhe des gesamten Kaufpreises des gemieteten Fahrzeugs zahlen muss.
9. STORNIERUNG DURCH DEN MIETER
• Wird ein Mietvertrag storniert, hat der Mieter folgende Stornierungsgebühren zu zahlen: – bei Stornierung bis zum 30. Tag vor dem Abreisetag: die fällige Anzahlung – bei Stornierung vom 30. Tag bis zum 14. Tag: 50 % des Mietpreises – bei Stornierung ab dem 14. Tag bis zum letzten Tag vor der Abreise: 90 % des Mietpreises – bei Stornierung am Tag der Abreise selbst oder später: der gesamte Mietpreis.
10. DER UNTERZEICHNER
• Ist gemeinsam mit der natürlichen oder juristischen Person, für die der Vertrag bestimmt ist, sowohl für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags als auch für die Zahlung der Miete verantwortlich.
11. SONSTIGES
• Eine Kopie des Vertrags muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden. Es gilt ausschließlich belgisches Recht, und zuständig sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet.
Mit der Zahlung der Anzahlung bei der Buchung erklären Sie sich automatisch mit diesen Mietbedingungen einverstanden.


