Mietbedingungen für den Stephex-Kleintransporter für 2 Pferde

1. PREISE

Alle unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Vollkasko- und Reise-Assistance-Versicherung. Für jeden Selbstunfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 € (die im Schadensfall bei Rückgabe des Fahrzeugs sofort zu zahlen ist).

Die Mietkaution beträgt 250 € für einen halben oder ganzen Tag. Bei längeren Mietzeiträumen beträgt sie 500 €.

Die Dieselkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank abgeholt und zurückgegeben. Wird das Fahrzeug nicht mit vollem Dieseltank zurückgegeben, fallen hierfür zusätzliche

Die Kosten werden nach Verbrauch berechnet.

Die Anzahl der im Mietzeitraum inbegriffenen Kilometer ist festgelegt. Eventuelle zusätzliche Kilometer werden mit 0,30 € pro Kilometer (inkl. MwSt.) berechnet.

2. MIETDAUER

Halber Werktag, maximal 4 Stunden, 60 km inklusive

Wochentag, zwischen Montag und Freitag, 125 km inklusive

Wochenendtag, Samstag oder Sonntag, 125 km inklusive

Wochenende, Samstag und Sonntag, 250 km inklusive

Wochenmitte, Montag bis Freitag, 500 km inklusive

Woche, Montag bis Sonntag, 600 km inklusive

Bedingungen für längere Zeiträume auf Anfrage.

3. AUSRÜSTUNG

Alle Fahrzeuge sind für den Führerschein der Klasse B geeignet.

4. WAS NICHT ZULÄSSIG IST

Rauchen und Haustiere sind im Fahrzeug nicht gestattet. Es ist ebenfalls verboten, das Fahrzeug an Dritte weiterzuvermieten.

5. KLAUSELN

Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich für Ziele in Europa.

Im Falle höherer Gewalt und bei Nichtverfügbarkeit des reservierten Fahrzeugtyps ist der Vermieter berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet,

Schadensersatz zu leisten, wenn es ihm nicht gelingt, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.

Es ist verboten, das gemietete Fahrzeug für den Transport von verbotenen Substanzen, Geräten, Drogen, illegalen Personen oder Gütern jeglicher Art zu nutzen, gemäß den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften.

Jeder Verstoß, der zur Beschlagnahme des gemieteten Fahrzeugs führt, hat zwangsläufig zur Folge, dass der verstoßende Mieter dem Vermieter Schadenersatz leisten muss. Dieser Schadenersatz beträgt

in Höhe des gesamten Kaufpreises des gemieteten Fahrzeugs.

Im Schadensfall muss der Mieter dies dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden telefonisch melden, damit vor seiner Rückkehr die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können.

Während der Mietdauer anfallende Bußgelder gehen stets zu Lasten des Mieters. ACHTUNG: Der Mieter ist selbst verantwortlich für eine eventuelle Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie für eventuelle Bußgelder oder Folgen.

damit verbunden.

Der Mieter holt das Fahrzeug persönlich mit einem gültigen Führerschein und einem Personalausweis ab.

6. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

Der Mieter hat das gemietete Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat, d. h. in einem sauberen, ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand.

Etwaige bereits vorhandene Mängel und/oder Schäden werden bei der Abreise gemeldet und in einem Schadensformular festgehalten.

Schadensreparaturen je nach Schadensfall

Ersatz fehlender Unterlagen je nach Schadensfall

Nachfüllen des Dieseltanks je nach Verbrauch

Reinigung des Fahrzeugs 40 €, inkl. MwSt.

7. ZAHLUNG

Der gesamte Mietpreis und die Kaution müssen bei der Abholung des Fahrzeugs bezahlt sein. Die Abrechnung eventueller zusätzlicher Kilometer oder Kosten erfolgt bei der Rückgabe des Fahrzeugs und ist vom Mieter zu begleichen.

das Fahrzeug.

8. VERSICHERUNG

Das Fahrzeug ist über den Versicherungsmakler Q&O Horse Insurance, Westerlaan 1, B-8790 WAREGEM (www.qeno.be)

Das Fahrzeug ist standardmäßig versichert für:

⎯ Obligatorische Haftpflichtversicherung

⎯ Unabhängige Rechtsberatung

⎯ Vollkasko

⎯ Unbegrenzte Deckung für Bergung und Abschleppdienst nach einem Unfall, sofern Sie den Renault Assistance-Service (rund um die Uhr) in Anspruch nehmen. Tel. +32 800 15 051 (*)

(*) Wenn die örtlichen Behörden entscheiden, wer das Abschleppen übernimmt (z. B. auf einer Autobahn), ist es ratsam, das Abschleppen bis zur nächsten Ausfahrt durchführen zu lassen und anschließend Renault Assistance die weitere Abwicklung übernehmen zu lassen (sehr wichtig im Hinblick auf die Kosten des Abschleppvorgangs). In allen

In anderen Fällen wird GP Renting BV die Kosten an den Mieter weiterberechnen.

Weitere Einzelheiten zu Verpflichtungen, Ausschlüssen und Regressansprüchen gegenüber dem Versicherten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die auf einfache Anfrage bei Q&O Horse Insurance erhältlich sind.

9. SCHADENSREGELUNG/VERPFLICHTUNGEN BEI EINEM UNFALL

Bei einem Unfall mit Sachschaden: Reichen Sie die Schadensmeldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall bei GP Renting BV ein. So kann GP Renting BV in Absprache mit Q&O Horse Insurance einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen

anweisen, um eine rasche Behebung zu gewährleisten.

Bei vollständigem oder teilweisem Diebstahl:

⎯ innerhalb von 12 Stunden nach dem Vorfall bei der Polizei Anzeige erstatten

⎯ innerhalb von 12 Stunden nach dem Diebstahl oder dem versuchten Diebstahl eine Schadensmeldung an GP Renting BV zu übermitteln

⎯ die Originalschlüssel und sonstige Fahrzeugpapiere innerhalb von 12 Stunden nach dem Diebstahl an GP Renting BV zu übergeben

Bei Glasbruch: Benachrichtigen Sie GP Renting BV, damit das Unternehmen einen Termin bei einer vom Versicherer anerkannten Reparaturwerkstatt vereinbaren kann.

Bei einer Panne: Wenden Sie sich an GP Renting BV.

Dieser Vertrag unterliegt belgischem Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Gericht in Mechelen zuständig.

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